Corona-Alarmstufe im Sport

Seit dem 17.11.2021 gilt in Baden-Württemberg nun die Corona-Alarmstufe. Diese hat auch Auswirkungen auf den Sport.   Entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung Sport gelten in der Corona-Alarmstufe … … für alle Teilnehmenden an Trainings und Kursen (allg. Trainings- und Übungsbetrieb): „In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Das heißt, Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind…