Seit dem 17.11.2021 gilt in Baden-Württemberg nun die Corona-Alarmstufe. Diese hat auch Auswirkungen auf den Sport.
Entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung Sport gelten in der Corona-Alarmstufe …
… für alle Teilnehmenden an Trainings und Kursen (allg. Trainings- und Übungsbetrieb):
„In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Das heißt, Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind von der Teilnahme am Sportbetrieb ausgenommen. Im Freien ist nicht-immunisierten Personen die Sportausübung nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet.
Für vom Verein beschäftigte, nicht-immunisierte Personen (Trainer*innen, Übungsleiter*innen, etc.) ist – unabhängig davon, ob diese hauptamtlich, ehrenamtlich oder selbstständig tätig sind – ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltestnachweis ausreichend.“
Quelle: https://www.wlsb.de/corona/sportbetrieb
Alle weiteren Regelungen für bspw. Wettkampfveranstaltungen entnehmen Sie bitte der Regelung für den Sport (Kultusministerium BW):
https://www.wlsb.de/corona/sportbetrieb